3.4.5 Gesamtwert
Der Gesamtwert, als Funktion von Gebrauchs- und Substanzwert, soll sowohl die auf den Straßennutzer bezogenen Erhaltungsziele (Fahrkomfort und Fahrsicherheit), als auch jene Vorgaben, die zusätzlich aus der Sicht des Straßenbetreibers anzustreben sind (Erhaltung der Substanz), gleichermaßen berücksichtigen. Zur Berücksichtigung dieser Forderungen sollte die Bildung des Gesamtwertes wiederum über ein Maximalkriterium erfolgen, bei dem die Anteile des Substanzwertes und des Gebrauchswertes in Abhängigkeit von der Bedeutung und der Funktion der Straße mit einem Gewicht versehen sind. Die Auswahl des jeweiligen Gewichtes bei der Zusammenführung der beiden Teilwerte obliegt letztendlich der Straßenverwaltung. Vor allem auf den Landesstraßen können in Abhängigkeit von der Bedeutung bzw Funktion der Straßen auch unterschiedliche Gewichtungen vorgenommen werden.