2.4.6.2 Harmonisierte Bewertung
In den letzten Jahren hat sich im Bereich des Anlagenmanagements eine harmonisierte Zustandsbewertung durchgesetzt, die nicht nur den Straßenoberbau, sondern auch die meisten Ingenieurbauwerke betrifft. Diese harmonisierte Bewertung bezieht sich auf eine fünfteilige Zustandsnotenskala, die für einen sehr guten Zustand die Note 1 und für einen sehr schlechten Zustand die Note 5 vergibt. Vor allem bei den Ingenieurbauwerken bedeutet eine Note 5 einen sehr dringenden Erhaltungsbedarf, der auch mit einer funktionalen Einschränkung verbunden ist. Die Bedeutung der einzelnen Noten vor dem Hintergrund der Auswahl von Erhaltungsmaßnahmen kann für die einzelnen Anlagen sehr unterschiedlich sein. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Richtlinien, den Berechnungsmethoden sowie der Zuordnung zu den Erhaltungsmaßnahmen können für die einzelnen Anlagen den Kapiteln 2 bis 5 entnommen werden.