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Dokument-ID: 1250043
3.8.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
EU-„Vertrag von Amsterdam“ • [Fußnote: EU-„Vertrag von Amsterdam“, 2. Oktober 1997.]
In der Europäischen Union wurde im Jahre 1997 mit dem „Vertrag von Amsterdam“ der Art 13 hinsichtlich der Bekämpfung der Diskriminierung auch aus Gründen einer Behinderung oder des Alters aufgenommen.