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Dokument-ID: 1254092
7.7.8.5 Schritte zur Erstellung der Eröffnungsbilanz
Für die Erfassung und (Erst- bzw Folge-)Bewertung der Güter des Anlagevermögens wird folgende neunstufige Vorgehensweise empfohlen:
- Zusammenstellung einer Expertengruppe aus Technikern und Finanzfachleuten (zB Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder).
- Erstellung eines detaillierten Mengengerüstes für die Anlagen und Anlagenteile der Straßenverkehrsinfrastruktur sowie Abgrenzung zu nicht bewertbaren und zu Anlagen außerhalb des Verwaltungsbereiches (private Leitungsträger, ÖPNV-Einrichtungen, verwaltungsfremde Straßeneinrichtung etc).
- Festlegung der Vorgehensweise für die Bewertung der jeweiligen Anlagen und Anlagenteile sowie der Abschreibungszeiträume (bei zeitabhängiger Abschreibung), der aktuellen und künftigen Funktionsanforderungen und der Verknüpfungsvorschriften.
- Aufnahme bzw Ermittlung der Inventardaten, Feststellung des Herstellungs- bzw Baujahres der Anlagen und Anlagenteile (sofern möglich und bekannt).
- Erstellung des Anlagenverzeichnisses unter Heranziehung des Mengengerüstes und der Inventardaten.
- Zustandserfassung und Bewertung jener Anlagen und Anlagenteile, die einer zustandsabhängigen Abschreibung unterzogen werden.
- Beurteilung der Funktionalität jener Anlagen und Anlagenteile, die einer zustandsabhängigen Abschreibung unterzogen werden
- Ermittlung des Zeitwertes der Anlagen bzw Anlagenteile unter Heranziehung der Informationen der Bewertung sowie der zur Verfügung stehenden Kostenindikatoren und Aufnahme der Ergebnisse in das Anlagenverzeichnis.
- Bewertung in der Bilanz.