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Neu Dokument-ID: 1253161

Josef Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.7.4 Einsatzaufzeichnungen

Die Dokumentation von Winterdienstarbeiten ist aus haftungsrechtlichen Gründen essenziell. Gemäß § 1489 ABGB müssen Einsatzaufzeichnungen mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden. Moderne Systeme basieren zunehmend auf EDV-gestützter Datenerfassung, kombiniert mit GPS-Ortung und mobiler Technik wie Smartphones oder Tablets.

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