Neu
Dokument-ID: 1245457
4.6.2 Instandsetzung
Unter Instandsetzung werden Reparaturen, also bauliche Maßnahmen größeren Umfangs verstanden, welche bei gealterten bzw beschädigten Objekten der Wiederherstellung des Sollzustandes (= funktionsfähiger Zustand) dienen. Dazu gehören unter anderem der Austausch von Teilen, das Hinzufügen von Teilen und die Neuanordnung von Teilen.