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Alfred Weninger-Vycudil | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.2.4 CE-Kennzeichnung von Lärmschutzwänden

Seit 2005 unterliegen Lärmschutzwände als Bauprodukte der CE-Kennzeichnungspflicht. Leitdokument hierfür ist die ÖNORM EN 14388 • [Fußnote: ÖNORM EN 14388, 2008 10 01, Lärmschutzeinrichtungen an Straßen – Vorschriften (konsolidierte Fassung)., in der folgende Eigenschaften von Lärmschutzwänden als Angaben für die CE-Kennzeichnung gefordert werden:

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