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Dokument-ID: 1253170
9.9.2 Schäden an Bauwerken
Bauwerke sind besonders durch Chloridbelastung und Frost-Tau-Wechsel gefährdet, was zu Korrosion und Materialschäden führen kann. Vor Winterbeginn sollten Risse geschlossen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach dem Winter empfiehlt sich bei stark beanspruchten Bauwerken eine Sonderinspektion, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben.