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Dokument-ID: 1242905
4.3.4 Prüfung
Im Zuge der Prüfung wird der Erhaltungszustand der Brücke und all ihrer Bauteile (siehe Tabelle 4.3.4-1) festgestellt, dokumentiert und bewertet. Zudem wird der Einfluss von Schäden auf die Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Brücke beurteilt. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich visuell und handnah.