3.2.2 Anforderungen an den Straßenoberbau
Der Straßenoberbau bzw die Straßenbefestigung stellt den oberen tragenden Teil einer Straße bzw Verkehrsfläche dar. Er besteht in der Regel aus unterschiedlichen Schichten, die aus ungebundenen (losen, jedoch stark verdichteten) und gebundenen Materialien (Asphalt oder Beton) errichtet wurden (siehe Abbildung 3.2.2-1, links Beton-, rechts Asphaltbauweise).

Abbildung 3.2.2-1: Schematische Darstellung eines Oberbaus in Beton- (links) und Asphaltbauweise (rechts)
Die Anforderung an den Straßenoberbau können für die einzelnen Schichten (in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauweise) sehr unterschiedlich sein, lassen sich jedoch wie folgt zusammenfassen:
- Deckschicht
- Hoher Verschleiß- und Verformungswiderstand
- Gute Griffigkeit
- Gute Ebenheit
- Gute Drainagewirkung
- Gutes Reflexionsverhalten
- Geringe Geräuschemission
- Gebundene Tragschicht
- Geringe Temperaturabhängigkeit des Verformungswiderstandes
- Ausreichende Biegezugfestigkeit
- Ungebundene Schichten
- Hohe Standfestigkeit
- Frostsicherheit
- Entwässerungswirkung
- Filterstabilität
- Untergrund
- Mindesttragfähigkeit
- Filterstabilität in Kombination mit den ungebundenen Schichten des Straßenoberbaus
- Entwässerung
Von wesentlicher Bedeutung sind vor allem die Anforderungen an die Straßenoberfläche (ausgedrückt über den Begriff „Gebrauchstauglichkeit“). Diese hängen natürlich auch wesentlich von den eingesetzten Materialien ab. Die für Asphaltdecken maßgebende Richtlinie ist die RVS 08.16.01 • [Fußnote: RVS 08.16.01, Technische Vertragsbedingungen, Bituminöse Tragund Deckschichten, Anforderung an Asphaltschichten. Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 2016.] , die im Detail die technischen Kennwerte auflistet und auch die entsprechenden Grenzen für die Abnahme bzw für das Ende der Gewährleistung präzisiert. Analog werden die Anforderungen für die Betondeckenoberfläche in der RVS 08.17.02 • [Fußnote: RVS 08.17.02, Technische Vertragsbedingungen, Betondecken, Deckenherstellung. Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 2011.] aufgelistet. Das Kapitel 9 in dieser RVS beschreibt die funktionalen Anforderungen und die damit verbundenen Grenzwerte für die Abnahme und Gewährleistung.
Welche Richtlinie für welche Schicht anzuwenden ist, kann dem Überblick in der RVS 03.08.63 • [Fußnote: RVS 03.08.63, Bautechnische Details, Oberbaubemessung. Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 2016.] entnommen werden. Dort werden im Kapitel 4 die grundlegenden Annahmen sowie Baugrundsätze für Konstruktion und Ausführung detailliert behandelt. Auch in den Bemessungstabellen im Anhang 1 dieser RVS sind die Querverweise zu den unterschiedlichen Richtlinien gegeben.
Ein detaillierter Überblick über die Materialien des Straßenoberbaus kann dem Kapitel 3.2.3 entnommen werden.
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, spielt die Tragfähigkeit am Unterbauplanum eine wesentliche Rolle für die Standsicherheit und die Tragsicherheit des gewählten Straßenoberbaus. Können die geforderten Werte der Tragfähigkeit nicht erreicht werden, sind entsprechende Maßnahmen (Bodenverbesserung, Bodenauswechslung) vorzunehmen. Die Erdarbeiten sind in der RVS 08.03.01 • [Fußnote: RVS 08.03.01, Technische Vertragsbedingungen, Erdarbeiten. Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 2010.] geregelt. Diese RVS ist anzuwenden für Erdarbeiten im Bereich von Verkehrswegen und umfasst die Herstellung von Dämmen, Einschnitten und Anschnitten.
Um die Anforderungen am Unterbauplanum erfüllen zu können, sind verschiedene Arten der Stabilisierung möglich:
- Mechanische Stabilisierung (Verdichtung), ggf mit Verbesserung der Materialien im Bereich der Sieblinie
- Stabilisierung mit Bindemittel wie Kalkhydrat, Branntkalk (siehe hierzu RVS 11.02.45 • [Fußnote: RVS 11.02.45, Qualitätssicherung Bau, Bodenstabilisierung mit Kalk. Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 1978.] ), hydraulische und bituminöse Bindemittel (siehe hierzu RVS 08.17.01 • [Fußnote: RVS 08.17.01, Technische Vertragsbedingungen, Mit Bindemitteln stabilisierte Tragschichten. Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 2019.] )
- Verbesserung der Eigenschaften durch den Einsatz von Geotextilien entsprechend der RVS 08.97.03 • [Fußnote: RVS 08.97.03, Technische Vertragsbedingungen, Geotextilien im Unterbau. Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 2020.] . Diese RVS regelt den Einsatz von Geotextilien im Bereich des Verkehrswegebaus. Sie beschreibt auch den Einsatz von Geotextilien zur Flächenstabilisierung (Trenn- und Verstärkungsfunktion) sowie bei Entwässerungsanlagen (Filter- und Drainfunktion). Die Anwendung dieser RVS wird auch für Verkehrsflächen mit ungebundenem Oberbau und Bodenauswechslungen sowie für andere Maßnahmen der Untergrundverbesserung und Entwässerung empfohlen.
- Bodenaustausch, wenn mit entsprechenden Stabilisierungsmaßnahmen die Anforderungen nicht erfüllt werden können, ggf in Kombination mit dem Einsatz von Geotextilien (siehe hierzu auch RVS 08.97.038)
Aus der umfassenden Liste der Anforderungen ist erkennbar, dass der Straßenoberbau aufgrund seiner standardisierten Ausführungsarten ein komplexes Bauwerk darstellen kann, das natürlich auch im Bereich der Erhaltung komplexe Fragestellungen aufwirft. Aus diesem Grund ist es für die Techniker besonders wichtig, die Anforderungen an die Schichten und Materialien des Straßenoberbaus und des darunter liegenden Unterbaus zu kennen.