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Dokument-ID: 1250361
3.9.1 Allgemeines
Radverkehrsanlagen dienen zur Abwicklung des Radverkehrs innerorts und außerorts. Die Anlage von Radverkehrsanlagen hat vor allem die Anforderungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit zu erfüllen, muss aber auch hinsichtlich des Verkehrs bzw der Leistungsfähigkeit (Level of Service) bemessen werden. Eine wesentliche Einflussgröße ist der Verkehrszweck, der auch die Anforderungen an das Netz definiert und somit die bauliche Gestaltung.