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Dokument-ID: 1253440
7.4.3.2 Arbeitgeberpflichten anlässlich eines Arbeitsunfalls
Meldepflichten
Gem § 363 Abs 1 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) bestehen folgende Meldepflichten:
Die Dienstgeber und die sonstigen meldepflichtigen Personen oder Stellen haben jeden Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person