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Dokument-ID: 1253467
7.5.1 Schäden und Mängel
Zum Zeitpunkt der Übernahme ist seitens des Auftragnehmers die Bestandsdokumentation zu seinem Gewerk an den Auftraggeber bzw dessen Vertreter auszuhändigen. Unter der Bestandsdokumentation wird eine geordnete Sammlung von erforderlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Errichtung und Betreibung des Objekts verstanden.