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Dokument-ID: 1242651
2.3.2.2 Was ist überhaupt ein „Weg“?
Der „Weg“ und sein Halter
Ein Weg ist ganz allgemein iSd § 1319a Abs 2 „eine Landfläche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen für den Verkehr jeder Art oder bestimmte Arten des Verkehrs benützt werden darf, auch wenn sie nur für einen eingeschränkten Benützerkreis bestimmt ist.“