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Dokument-ID: 1252025
6.8.3.3 Mängel und Schäden an der Ausrüstung
Der Umfang an Schäden an der Ausrüstung hängt wesentlich von deren Umfang, Funktion und Funktionsanforderung ab. Auch bei der Ausrüstung sind die diversen Mängel zu dokumentieren und folglich zu bewerten. Folgende Punkte sind gemäß RVS 13.03.51 festzuhalten: