7.6.3.1 EU-Taxonomie-Verordnung – Leitfaden für nachhaltige Investitionen
Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Tax-VO, EU 2020/852) • [Fußnote: EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852): Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088.] ist ein Instrument der EU, das festlegt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Ziel ist es, Investitionen gezielt in klimafreundliche und umweltgerechte Projekte zu lenken und Greenwashing zu verhindern.