2.7.4.3 Kontrolle der Ausführungsqualität
Eine lückenlose Kontrolle der Ausführungsqualität von Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen von Kontrollprüfungen und Abnahmeprüfungen nach Fertigstellung der Baumaßnahme sowie am Ende der Gewährleistung ist ein wesentlicher Bestandteil für ein effizientes Erhaltungsmanagement. Mängel aus der Bauphase sollten sich nicht in Form eines zukünftig höheren Erhaltungsbedarfes niederschlagen. Der Umfang an Kontroll- und Abnahmeprüfungen bzw Gewährleistungsprüfungen ist direkt proportional zur Ausführungsqualität. Wird nicht kontrolliert, reduziert sich auch die Qualität und es ergeben sich mittel- bis langfristig höhere Erhaltungskosten. Gerade im kommunalen Bereich ist es daher unbedingt notwendig, die Ausführungsqualität zu kontrollieren und ggf auch entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung dieser zu tätigen. Vor allem Schäden durch nicht normgerechte Wiederherstellungen nach Aufgrabungsarbeiten sind ein großes Problem im kommunalen Bereich.