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Dokument-ID: 1253142
9.4.1.1 Schneezäune
Schneezäune sind eine effektive Maßnahme gegen Schneeverwehungen. Gemäß RVS 12.04.13 sollten sie quer zur Windrichtung und in einem Abstand von der Straße aufgestellt werden, der das Ablagern von Schnee auf der Fahrbahn verhindert. Ihre Höhe beträgt in der Regel 90 cm bis 1,50 m und ein Füllungsgrad von 50 % gewährleistet die beste Wirkung.