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Dokument-ID: 1253436
7.4.3.1 Definition Arbeitsunfall
§ 175 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (kurz: ASVG) definiert Arbeitsunfälle wie folgt:
Definition
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignen. Der Arbeitnehmer heißt im Rahmen dieser Bestimmungen der „Versicherte“.