6.4.1.6 Vorgangsweise
Wie bereits erwähnt, erfolgt die Planung von Erhaltungsmaßnahmen in der Regel nach dem aktuell erkennbaren Zustand und nicht nach einer umfassenden Lebenszyklusbetrachtung (wie zB im Bereich des Straßenoberbaus oder bei Brücken). Es sollte jedoch für die Erhaltungsplanung der aktuelle Zustand bekannt sein, sodass eine systematische Erfassung und Bewertung dieser Objekte eine sinnvolle Aktivität darstellt (zB nach dem harmonisierten Bewertungshintergrund, ggf mit entsprechenden Anpassungen und Erweiterungen). Erst dann kann objektiv und nachvollziehbar eine Prioritätenreihung bzw eine Präzisierung der Erhaltungsaktivitäten und somit des tatsächlichen Erhaltungsbedarfs vorgenommen werden.