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Dokument-ID: 1253500
7.6.3.2 Bauproduktenverordnung – Einheitliche Standards für Bauprodukte
Die Bauproduktenverordnung (EU-Bau-PVO, EU 305/2011) legt fest, dass Bauprodukte in der EU nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie grundlegende Anforderungen erfüllen – insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Gebrauchstauglichkeit.