8.3.3.6 Ausführung, Dauerhaftigkeit und Funktionsdauer
Wie und unter welchen Bedingungen Bodenmarkierungsarbeiten durchzuführen sind, ist in der RVS 08.23.11 Bodenmarkierungsarbeiten • [Fußnote: RVS 08.23.11: Technische Vertragsbedingungen, Bodenmarkierungsarbeiten. Österreichische Forschungsgesellschaft für Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 2013.] geregelt. Diese RVS legt die Anforderungen für den Straßenzustand und die notwendigen Vorarbeiten (Reinigung) fest, liefert aber auch die Vorgaben für den Arbeitsablauf und den Schutz der neu aufgebrachten Bodenmarkierung sowie die entsprechenden Prüfungen zur Sicherstellung der einzuhaltenden Grenzwerte.