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Dokument-ID: 1246828
10.4 Fahrzeuge und Geräte der Straßenreinigung
Um eine effiziente und umweltbewusste Reinigung der Verkehrsflächen bzw von Nebenflächen vornehmen zu können, müssen im Rahmen der betrieblichen Erhaltung entsprechende Fahrzeuge (als Teil des Fuhrparks, siehe hierzu auch Kapitel 8) und Geräte für die Straßenreinigung vorgehalten werden.