7.4.4.3 Verhaltensregeln auf Baustellen
Um die brandschutztechnische Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten, sind von allen am Bau Beteiligten Verhaltensregelneinzuhalten.
Die nachstehenden Regeln für Arbeiten zur Herstellung, Instandsetzung, Änderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen, einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten, dienen zur Erreichung und Erhaltung eines guten Sicherheitsstandards. Mittels regelmäßiger Kontrollen durch eigene Mitarbeiter bzw externe Stellen kann der Sicherheitsstandard über lange Zeit gesichert werden. Gesetzliche, behördliche, mit dem Versicherer vereinbarte oder sonstige Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten und bleiben von diesen Empfehlungen unberührt.