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Dokument-ID: 1253127
9.2.1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bildet die Grundlage für Rechte und Pflichten im Winterdienst. Besonders relevant ist § 1319a ABGB, der die Haftung bei mangelhaften Straßenzuständen regelt. Demnach haftet der Straßenerhalter, wenn durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Schäden entstehen.