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Neu Dokument-ID: 1253127

Josef Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bildet die Grundlage für Rechte und Pflichten im Winterdienst. Besonders relevant ist § 1319a ABGB, der die Haftung bei mangelhaften Straßenzuständen regelt. Demnach haftet der Straßenerhalter, wenn durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Schäden entstehen.

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