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Neu Dokument-ID: 1255302

Heimo Ellmer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.8.3.4 Fristen zu Leistungsabweichung/Rücktritt

ÖNORM B 2110

2013-03

Stichwort

Einzuhalten von

Frist/Termin

Form

AG

AN

5.8.1

5.8.2

Rücktritt: Behinderung länger als 90 Tage bei Unmöglichkeit der Erbringung wesentlicher Leistungen

AG

AN

sofort, sobald sich diese massive Behinderung herausstellt

schriftlich

5.8.1

Erlöschen des Rücktrittsrechts (betrügerische Abreden, versprochene Vorteile wider gute Sitten, angedrohte Nachteile)

AG

AN

innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen

 

6.2.5.1

Verständigung von Behinderungs-Umständen (Leistungsstörung) – Zusammenwirken mehrerer AN

AG

AN

 

nachweislich

7.3.1

Anspruch auf Anpassung Entgelt/Leistungsfrist aufgrund angeordneter Leistungsänderung

-+ Mitteilungspflicht dem Grunde nach

AG

AN

vor Ausführung der Leistung außer Anspruch offensichtlich

nachweislich

7.3.2

Mitteilungspflicht von Störung der Leistungserbringung (z.B. Behinderung) + (deren) Wegfall

AG

AN

ehestens (ohne Verzug)

-+ Leistungsstörungs-Auswirkungsanzeige

nachweisbar

7.3.2

Verständigung von Wiederaufnahme von ungestörter Leistungserbringung

 

AN

ehestens

 

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