Änderungen des EStG durch das AbgÄG 2025
Ansatz von fiktiven Anschaffungskosten
Im Zusammenhang mit Gebäuden, die erstmalig bzw nach längerer anderweitiger Nutzung neuerlich vermietet werden, soll es zu einer Vereinfachung kommen. Erstens soll statt dem zwingenden Ansatz der fiktiven Anschaffungskosten ein Wahlrecht zum Ansatz der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgesehen werden. Zweitens soll angelehnt an die bisherige Verwaltungspraxis auch für bestimmte Fälle der neuerlichen Vermietung ein Ansatz von fiktiven Anschaffungskosten ermöglicht werden. Folglich ist eine korrespondierende Anpassung sowie eine Klarstellung im Zusammenhang mit der Ermittlung von Einkünften bei privaten Grundstücksveräußerungen vorgesehen (ErlRV 294 BlgNR XXVIII. GP, 1).