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Neu Dokument-ID: 548549

Vera Noss - Hannah Sprickler | Muster | Checkliste

Umwandlungsvertrag

  • Der Umwandlungsvertrag ist zwischen der GmbH und dem Hauptgesellschafter abzuschließen.
  • Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus der sinngemäßen Anwendung des § 220 Abs 2 Aktiengesetz (AktG).
  • Demnach sind folgende Punkte im Umwandlungsvertrag anzuführen:
    • Firma
    • Sitz der Kapitalgesellschaft
    • Sitz des Hauptgesellschafters, wenn der Hauptgesellschafter eine Firma führt.
    • Vereinbarung über die Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
    • Umwandlungsstichtag: der Umwandlungsstichtag darf längstens neun Monate vor Anmeldung der Umwandlung zur Eintragung in das Firmenbuch vorliegen.
    • Barabfindung: Details über die Zahlung der Barabfindung sind in den Umwandlungsvertrag aufzunehmen. Der Umwandlungsvertrag hat eine Erläuterung der besonderen Vorteile zu enthalten, die einem Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrats gewährt werden.
  • Die GmbH hat eine Schlussbilanz aufzustellen. Sofern der Umwandlungsstichtag mit dem Stichtag des letzten Jahresabschlusses übereinstimmt, entspricht die Schlussbilanz inhaltlich dem Jahresabschluss.
  • Die Erstellung des Umwandlungsvertrages ist zwingend erforderlich. Ein Verzicht ist auch beim 100%igen Eigentum des Hauptgesellschafters nicht möglich.
  • Der Umwandlungsvertrag ist Teil des Umwandlungsbeschlusses und ist mit diesem in das Generalversammlungsprotokoll aufzunehmen.

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