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Neu Dokument-ID: 979343

Vera Noss - Raphael Albert | Muster | Checkliste

Folgen der Verschmelzung und zu treffende Maßnahmen

  • Organfunktionen bei der übertragenden Gesellschaft erlöschen, die Anstellungsverträge gelten allerdings weiter und gehen gemäß den Bestimmungen des AVRAG auf die übernehmende Gesellschaft über.
  • Stille Beteiligungen, Genussrechte, Schuldverschreibungen der übertragenden Gesellschaft setzen sich an der übernehmenden Gesellschaft fort.
  • Höchstpersönliche Rechte erlöschen und gehen nicht über (zB Personalservituten, Vorkaufsrechte).
  • Allfällige Meldung beim Verkehrsamt betreffend Kraftfahrzeuge, die auf die übertragende Gesellschaft zugelassen waren.
  • Anhängige Prozesse oder Verwaltungsverfahren werden nicht unterbrochen: Änderung der Parteienbezeichnung bzw Bekanntgabe des Parteiwechsels (§ 155 ZPO) vornehmen.
  • Wenn Grundstücke übertragen werden, sind entsprechende Grundbuchsanträge einzubringen.
  • Information von Vertragspartnern, Anpassung von Verträgen (zB Versicherungsverträge, ARA-Lizenzverträge)
  • Neugestaltung der Homepage
  • Die Gewerbeberechtigungen gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Innerhalb von sechs Monaten ist dieser Übergang bei den Gewerbebehören (Bezirkshauptmannschaft am Standort) anzuzeigen.
  • Umschreibung von Marken
  • Allenfalls Sicherheitsleistung an Gläubiger auf deren Verlangen
  • Allenfalls gerichtliches Überprüfungsverfahren hinsichtlich des Umtauschverhältnisses bei der Verschmelzung

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