Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) – Umwidmungszuschlag
Eine weitere Maßnahme durch das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) umfasst die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), die bewirkt, dass Gewinne aus Umwidmungen künftig im Rahmen der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen steuerlich effektiver erfasst werden. Zur Umsetzung dieses Ziels soll die durch Umwidmungen eingetretene atypische Wertsteigerung von Grund und Boden durch einen Zuschlag zu den positiven Einkünften aus der Veräußerung derartiger Grundstücke besteuert werden (Umwidmungszuschlag). Vom Umwidmungszuschlag sollen sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Grundstücksveräußerungen erfasst sein, sowie insbesondere auch Körperschaften iSd KStG 1988 (zB Vereine oder Körperschaften öffentlichen Rechts).