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Dokument-ID: 895502
Zusammenschluss
Gesetzliche Grundlage
- Art IV UmgrStG (§§ 23 ff UmgrStG)
Begriffsbestimmung
- Der Begriff des Zusammenschlusses ist im Unternehmens- und Zivilrecht weder gesondert definiert noch gesetzlich geregelt.
- Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist der Zusammenschluss eine Übertragung von Vermögen in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Anteilen.
- Der Begriff Zusammenschluss ist im Steuerrecht, und zwar in § 23 Abs 1 UmgrStG, definiert. Demnach liegt ein Zusammenschluss vor, wenn
- einer Personengesellschaft
- Vermögen mit positivem Verkehrswert:
- Betrieb,
- Teilbetrieb,
- Mitunternehmeranteil,
- auf Grundlage eines schriftlichen Zusammenschlussvertrages (Gesellschaftsvertrages) und
- einer Zusammenschlussbilanz
- ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten
- tatsächlich übertragen wird.