© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 895502

Vera Noss - Raphael Albert - Stanislava Doganova | Muster | Checkliste

Zusammenschluss

Gesetzliche Grundlage

  • Art IV UmgrStG (§§ 23 ff UmgrStG)

Begriffsbestimmung

  • Der Begriff des Zusammenschlusses ist im Unternehmens- und Zivilrecht weder gesondert definiert noch gesetzlich geregelt.
  • Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist der Zusammenschluss eine Übertragung von Vermögen in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Anteilen.
  • Der Begriff Zusammenschluss ist im Steuerrecht, und zwar in § 23 Abs 1 UmgrStG, definiert. Demnach liegt ein Zusammenschluss vor, wenn
    • einer Personengesellschaft
  • Vermögen mit positivem Verkehrswert:
    • Betrieb,
    • Teilbetrieb,
    • Mitunternehmeranteil,
  • auf Grundlage eines schriftlichen Zusammenschlussvertrages (Gesellschaftsvertrages) und
  • einer Zusammenschlussbilanz
  • ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten
  • tatsächlich übertragen wird.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Umgründung in Fallbeispielen in unserem Shop! Zum Shop