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Neu Dokument-ID: 979081

Vera Noss - Raphael Albert | Muster | Checkliste

Allgemeines zur Abspaltung zur Aufnahme

  • Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (SpaltG).
  • Die Spaltung kann als Aufspaltung zur Neugründung, als Aufspaltung zur Aufnahme, als Abspaltung zur Neugründung oder als Abspaltung zur Aufnahme erfolgen.
  • Bei der Aufspaltung wird die übertragende Gesellschaft unter Ausschluss der Abwicklung aufgelöst. Sie erlischt mit Eintragung der Aufspaltung; bei der Abspaltung besteht die übertragende Gesellschaft fort.
  • Die Übertragung des auf- oder abgespaltenen Vermögens geschieht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.

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