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Dokument-ID: 1125496
Kommanditgesellschaft
- Rechtliche Grundlagen: §§ 161 bis 177 UGB
Definition
- Die Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, welche
- unter eigener Firma geführt wird,
- deren Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind,
- mindestens ein Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt,
- mindestens ein Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber beschränkt,
- rechtsfähig ist;
- sie kann jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit haben.