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Neu Dokument-ID: 960951

Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova | Muster | Checkliste

Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage

  • Die Übertragung von Grundstücken im Zuge einer Verschmelzung ist grunderwerbsteuerpflichtig. Die Grunderwerbsteuer ist von der übernehmenden Gesellschaft zu entrichten.
  • Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert (§ 4 Abs 1 GrEStG). Der Grundstückswert entspricht entweder
    • der Summe des hochgerechneten (anteiligen) dreifachen Bodenwertes gem § 53 Abs 2 BewG und des (anteiligen) Wertes des Gebäudes oder
    • dem aus einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleiteten Wert.
  • Die Hochrechnung des Bodenwertes ist in der Grundstückswertverordnung ausführlich geregelt.

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