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Neu Dokument-ID: 919296

Angela Perschl | Muster | Checkliste

Anwendungsvoraussetzungen des UmgrStG bei Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Um eine Einbringung nach Art III UmgrStG erfolgreich durchzuführen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • ein schriftlicher Einbringungsvertrag (= Sacheinlagevertrag),
  • ein Vermögen (Einbringungsvermögen) iSd § 12 Abs 2 UmgrStG,
  • ein Einbringungsstichtag,
  • eine Bilanz zum Einbringungsstichtag (Jahres- oder Zwischenabschluss iSd § 12 Abs 2 UmgrStG) der Mitunternehmerschaft, die zumindest den Erfordernissen des § 4 Abs 1 EStG 1988 entspricht,
  • eine steuerliche Einbringungsbilanz gem § 12 Abs 1 iVm § 15 UmgrStG zum Einbringungsstichtag,
  • ein positiver Verkehrswert des Einbringungsvermögens,
  • die tatsächliche Übertragung des Vermögens auf die übernehmende Körperschaft und
  • eine Gegenleistung nach Maßgabe des § 19 UmgrStG.

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