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Dokument-ID: 919296
Anwendungsvoraussetzungen des UmgrStG bei Einbringung von Mitunternehmeranteilen
Um eine Einbringung nach Art III UmgrStG erfolgreich durchzuführen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- ein schriftlicher Einbringungsvertrag (= Sacheinlagevertrag),
- ein Vermögen (Einbringungsvermögen) iSd § 12 Abs 2 UmgrStG,
- ein Einbringungsstichtag,
- eine Bilanz zum Einbringungsstichtag (Jahres- oder Zwischenabschluss iSd § 12 Abs 2 UmgrStG) der Mitunternehmerschaft, die zumindest den Erfordernissen des § 4 Abs 1 EStG 1988 entspricht,
- eine steuerliche Einbringungsbilanz gem § 12 Abs 1 iVm § 15 UmgrStG zum Einbringungsstichtag,
- ein positiver Verkehrswert des Einbringungsvermögens,
- die tatsächliche Übertragung des Vermögens auf die übernehmende Körperschaft und
- eine Gegenleistung nach Maßgabe des § 19 UmgrStG.