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Dokument-ID: 306167
Verschmelzungsbilanzen im Unternehmens- und Steuerrecht
Unternehmensrechtliche Schlussbilanz
- Unternehmensrechtlich ist gem § 202 UGB in Verbindung mit § 220 Abs 3 AktG bzw § 96 Abs 2 GmbHG die unternehmensrechtliche Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum Verschmelzungsstichtag gemäß Unternehmensrecht und Steuerrecht zu erstellen. Die unternehmensrechtliche Schlussbilanz bildet das zu übertragende Vermögen der übertragenen Gesellschaft zu unternehmensbilanziellen Werten ab. Sie darf auf einen höchstens neun Monate vor der Anmeldung der Verschmelzung liegenden Stichtag aufgestellt werden.
- Daneben ist eine steuerliche Verschmelzungsbilanz nach den steuerlichen Vorschriften gem § 2 Abs 5 UmgrStG zu erstellen, in welcher die steuerrechtlichen Werte zum Verschmelzungsstichtag abgebildet werden.