Neu
Dokument-ID: 979087
Gesellschafterbeschlüsse für die Abspaltung zur Aufnahme
- Einberufung einer (außerordentlichen) Generalversammlung unter Angabe der Tagesordnung sowohl für die übertragende als auch für die übernehmende Gesellschaft. Zwischen der Aufgabe der Einladungen zur Generalversammlung zur Post und dem Tag der Beschlussfassung muss ein Zeitraum von mindestens vierzehn Tage liegen.
- Der Spaltungsbeschluss ist notariell zu beurkunden, der beschlossene Spaltungs- und Übernahmevertrag ist in die Niederschrift über den Beschluss aufzunehmen.
- Beschlusserfordernis ist eine Mehrheit von zumindest drei Viertel der abgegebenen Stimmen (sofern der Gesellschaftsvertrag kein höheres Votum und keine weiteren Erfordernisse vorsieht).
- Bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung bedarf der Beschluss einer Mehrheit von neun Zehnteln des Stammkapitals. Wird diese Mehrheit verfehlt, so wird der Beschluss nur wirksam, wenn der übertragenden Gesellschaft innerhalb von drei Monaten Zustimmungserklärungen so vieler Anteilsinhaber zugehen, dass die Mehrheit erreicht wird.
- Bei der übernehmenden Gesellschaft ist ein Beschluss über die Kapitalerhöhung zu fassen.