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Neu Dokument-ID: 449907

FORUM Media (red) - Raphael Albert | Muster | Checkliste

Gründung einer SE

Allgemeines zur Gründung der SE

  • Die Gründung der SE erfolgt entsprechend den für Aktiengesellschaften geltenden Bestimmungen.
  • Die SE unterliegt dem Recht des Sitzmitgliedsstaates.
  • Die SE besitzt Rechtspersönlichkeit, welche sie am Tag der Eintragung in das Firmenbuch erwirbt.
  • Die Eintragung und Löschung der Eintragung der SE werden mittels einer Bekanntmachung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Die Bekanntmachung enthält:
    • Die Firma der SE
    • Registernummer der SE
    • Datum und Ort der Eintragung der SE
    • Datum, Ort und Titel der Veröffentlichung
    • Den Sitz und den Geschäftszweig der SE

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