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Neu Dokument-ID: 418794

Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova | Muster | Checkliste

Haftungsrechtliche Konsequenzen bei Einbringung einer GesBR

  • § 38 UGB
    • Wer ein unter Lebenden erworbenes Unternehmen fortführt,
    • übernimmt, sofern nichts anderes vereinbart ist,
    • zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs
    • die unternehmensbezogenen,
    • nicht höchstpersönlichen
    • Rechtsverhältnisse des Veräußerers
    • mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten.
    • Für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten des Veräußerers bestellte Sicherheiten bleiben für diese Verbindlichkeiten aufrecht.
    • Der Veräußerer haftet nach Maßgabe des § 39 UGB für die unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten fort.

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