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Dokument-ID: 669284
Rechtsfolgen der Umwandlung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
Hat – was die Regel sein dürfte – die umzuwandelnde Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer, so sind die nach dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) vorgesehenen Konsequenzen zu berücksichtigen.