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Neu Dokument-ID: 895507

Vera Noss - Raphael Albert - Stanislava Doganova | Muster | Checkliste

Rechtsfolgen des Zusammenschlusses

  • Zusammenschluss durch Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Mitunternehmerschaft bzw durch Erhöhung der Einlage:
    • Zivilrechtlich liegt keine Rechtsnachfolge vor. Die übernehmende Gesellschaft besteht zivilrechtlich fort (lediglich steuerlich wird eine Vermögensübertragung fingiert).
    • Eine Mitwirkung bzw Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners ist nicht nötig.
  • Zusammenschluss durch Einbringung von Vermögen in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Anteilen:
    • Das eingebrachte Vermögen geht durch Einzelrechtsnachfolge auf die übernehmende Personengesellschaft über.
    • Die mit dem Übertragenden bestehenden Vertragsbeziehungen bzw dessen Rechte und Pflichten gehen nicht automatisch auf die übernehmende Personengesellschaft über.
    • Vertragsbestände sind auf die übernehmende Personengesellschaft zu überbinden bzw von dieser neue zu begründen (Achtung: Mitwirkung bzw Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners nötig!).
    • Das Eigentum am übertragenen Vermögen muss für jede Sache unter Setzung des für sie jeweils gesetzlich vorgesehenen Modus gesondert übertragen werden, insbesondere:
      • Eintragungen im Firmenbuch (Achtung: Notariatsaktspflicht bei Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen),
      • Körperliche Übergabe,
      • Eintragung in öffentliche Register (zB Grundbuch),
      • Übergabe von Inhaberaktien,
      • Indossaments auf Namensaktien und Zwischenscheinen (sowie Eintragung im Aktienbuch).
    • Ausnahme: sondergesetzliche Anordnungen eines automatischen Rechtsübergangs: zB im Miet-, Arbeits-, Versicherungs-, Patent- Markenrecht (siehe unten).

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