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Dokument-ID: 893117
Verschmelzung (zur Aufnahme) ohne Kapitalerhöhung
Rechtliche Grundlagen
- §§ 219–232 AktG
- Art I (§§ 1 bis 6) UmgrStG
Verschmelzungsvertrag
- Abzuschließen von: den Vorständen der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft
- Form: Notariatsakt (qualifizierte elektronische Signatur zulässig)
- Inhalt:
- Firma und Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften
- Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
- Umtauschverhältnis der Aktien; allenfalls: Höhe der baren Zuzahlungen, Einzelheiten über die Gewährung von Aktien an der übernehmenden Gesellschaft; werden keine Aktien gewährt, sind die Gründe dafür anzugeben
- Zeitpunkt, ab dem die Aktien einen Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn gewähren
- Stichtag, von dem an die Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten (Verschmelzungsstichtag)
- Rechte, die die übernehmende Gesellschaft einzelnen Aktionären sowie den Inhabern von Genussrechten gewährt oder die für diese Personen vorgesehenen Maßnahmen
- Besondere Vorteile, die einem Vorstandsmitglied oder einem Mitglied des Aufsichtsrates der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften oder einem Verschmelzungsprüfer gewährt werden