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Neu Dokument-ID: 1084666

Raphael Albert | Muster | Checkliste

Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur

  • Eine qualifizierte elektronische Signatur (zB Bürgerkarte oder Handy-Signatur) entfaltet grundsätzlich die selben Rechtswirkungen wie eine eigenhändige Unterschrift.
  • Die qualifizierte elektronische Signatur:
    • Kann eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet werden
    • Ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners
    • Wird anhand elektronischer Signaturerstellungsdaten (zB Zugangsdaten und Passwörter) erstellt, von denen erwartet werden kann, dass nur der Unterzeichner darüber verfügt
    • Kann nachträglich nicht verändert werden
    • Wird von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt
      • Darunter fallen Hardware (zB Lesegeräte, Mobiltelefone) und/oder Software (zB Handy-Signatur-App), die zur Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur eingesetzt werden
      • Software und Hardware müssen gewährleisten, dass die elektronischen Signaturerstellungsdaten (zB Zugangsdaten und Passwörter):
        • Vertraulich sind
        • Einzigartig sind
        • Fälschungssicher sind
        • Gegen unberechtigte Verwendung (zB durch ein zweistufiges Authentifizierungsverfahren) geschützt sind
      • Software und Hardware müssen außerdem derart ausgestaltet sein, dass die zu unterzeichnenden Daten (insb Dokumente) nicht verändert werden können.
    • Beruht auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen

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