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Dokument-ID: 1110864
Einbringung von Kommanditanteilen und Problem der „Kapitalentsperrung“
Vorbemerkung
- Im Zuge der Einbringung der Kommanditanteile einer GmbH & Co KG in die Komplementär-GmbH könnte es zu einer unzulässigen Verringerung des Haftungsfonds der Gläubiger der KG durch den Effekt der „Kapitalentsperrung“ kommen; zum Verständnis dieses Problems und der möglichen Abhilfe soll im Folgenden zunächst der Effekt der Übertragung aller Kommanditanteile auf den Komplementär bei einer KG ohne GmbH dargestellt und dann die Situation bei der GmbH & Co KG erläutert werden.