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Neu Dokument-ID: 1102123

FORUM Media (red) - Raphael Albert | Muster | Checkliste

Die Einbringung aus zivilrechtlicher Sicht (Allgemeines)

  • Das GmbH-Recht kennt keinen eigenen Einbringungstatbestand; bei Einbringungen in eine GmbH sind die Regelungen über Sacheinlagen und Sachübernahmen anzuwenden. Das Verbot der Einlagenrückgewähr kann eine Rolle spielen.
  • Eine Sacheinlage ist eine Einlage auf das Stammkapital, die nicht in barem Geld zu leisten ist. Bares Geld bedeutet inländische Währung.
  • Eine Sachübernahme liegt vor, wenn die GmbH Sachwerte erwirbt und diese nicht durch originäre Anteilsrechte vergütet.
  • Einbringungen führen regelmäßig zu Einzelrechtsnachfolge. Demgemäß wird die übernehmende Gesellschaft nicht automatisch Rechtsnachfolger, sondern das Eigentum am übertragenen Vermögen muss für jede Sache unter Setzung des für sie jeweils gesetzlich vorgesehenen Modus gesondert übertragen werden. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über einzelne Übertragungserfordernisse:

    Sache/Recht

    Übertragung/Modus

    Eigentum an beweglichen Sachen

    Grundsätzlich: durch physische Übergabe

    Frachtgüter

    Übergabe durch Zeichen (Urkunden)

    Warenlager

    Übergabe durch Zeichen (Schlüssel)

    Liegenschaften

    Eintragung im Grundbuch (Ausländergrundverkehr ist zu beachten)

    Registrierte Schiffe

    Eintragung im Schiffsregister

    Flugzeuge

    Eintragung im Luftfahrzeugregister

    Kraftfahrzeuge

    Änderung der Zulassung (Meldung erfolgt über die Versicherung)

    Patentrechte

    Eintragung im Patentregister

    Musterrechte

    Eintragung im Musterregister

    Markenrechte

    Eintragung im Markenregister

    Forderungen

    Abtretung (Zession) + Drittschuldnerverständigung/Setzung eines Buchvermerkes (bei Buchforderungen); ein Zessionsverbot steht der Wirksamkeit der Abtretung im Außenverhältnis nicht entgegen (keine absolute Wirkung gem § 1396a ABGB)

    Forderungen, die bereits durch Urteil festgestellt sind

    Übertragung durch öffentlich beglaubigte Urkunde

    GmbH-Anteile

    Notariatsaktsform für den Abtretungsvertrag, Anmeldung des Gesellschafterwechsels zum Firmenbuch (Letztgenanntes mit deklarativer Wirkung)

    Namensaktien

    Indossament (zusätzlich Eintragung im Aktienbuch)

    Inhaberaktien

    Übereignung der Urkunde

    Wechsel

    Indossierung

    Orderscheck

    Indossierung

    Inhaberscheck

    Übereignung der Urkunde

    Treuhandrechte

    Anweisung an den Treuhänder

    Wasserrechte

    Eintragung im Wasserbuch (nur deklaratorisch)

    Kassa, Mobiliar, Maschinen

    Physische Übergabe

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