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Dokument-ID: 1089211
Firmenbuchanmeldung ordentliche Kapitalerhöhung
- Die Firmenbucheingabe ist beglaubigt von sämtlichen Geschäftsführern zu unterfertigen (Gesellschaftsvertragsänderung). Beizulegen sind:
- Notarielles Protokoll über die Generalversammlung, in der die Kapitalerhöhung beschlossen wurde
- Übernahmeerklärung/en (Notariatsakt)
- Nachweis, dass die Geschäftsführer in der Verfügung über die eingezahlten Bareinlagen oder Sacheinlagen verfügen können und darin nicht, namentlich nicht durch Gegenforderungen beschränkt sind
- Wirksamkeit: erst mit Firmenbucheintragung
- Aktualisierte Fassung Gesellschaftsvertrag/Errichtungserklärung