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Dokument-ID: 1083003
Gesellschaftsvertragsklausel Vinkulierung – Zustimmung Gesellschafter
Geschäftsanteile
- Die Geschäftsanteile sind übertragbar und teilbar.
- Die Abtretung von Geschäftsanteilen oder von Teilen von Geschäftsanteilen an Personen, die der Gesellschaft nicht schon als Gesellschafter angehören, bedarf der Zustimmung der Gesellschafter. Die Zustimmung wird durch die Generalversammlung erteilt.