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Dokument-ID: 1071165
Vertretungsregelung Geschäftsführer
- Die GmbH kann einen oder mehrere Geschäftsführer haben.
- Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Regelung über die Art der Vertretungsbefugnis, vertreten mehrere Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam.
- Rechtlich möglich und zulässig sind
- selbständige Vertretungsbefugnis,
- gemeinsame Vertretungsbefugnis mit einem weiteren Geschäftsführer,
- gemeinsame Vertretungsbefugnis mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
- Der einzige Geschäftsführer muss immer selbstständig vertreten können.
- Um Flexibilität für die Zukunft zu sichern, ist es praktikabel im Gesellschaftsvertrag zu regeln, dass jedenfalls der Bestellungsbeschluss das Vertretungsrecht gesondert regeln kann.
- Die Vertretungsregelung des Gesellschaftsvertrages scheint auch im Firmenbuchauszug auf.