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Dokument-ID: 1120507
Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
- Daueraufenthalt – EU: unbefristete Niederlassung und Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Blaue Karte EU (§ 12c AuslBG, § 42 NAG): befristeter Aufenthalt und unselbstständige Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
- Rot-Weiß-Rot-Karte (§ 41 NAG): befristete Niederlassung und Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus (§ 41a NAG): befristete Niederlassung, Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit und unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt