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Neu Dokument-ID: 860667

Andrea Futterknecht - Gerda Schönsgibl | Muster | Checkliste

Offenlegungspflichten der Kapitalgesellschaft – gültig ab 01.01.2016

  • Rechtsgrundlage: §§ 222 ff UGB–§§ 277 ff UGB
  • Die größenabhängigen Erleichterungen für die Kleinst-Kapitalgesellschaften und für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sind wie folgt geregelt:
    • Unterlassen von Anhangsangaben = § 242 UGB, §§ 238 ff UGB
    • Nichtaufstellen des Lageberichtes = § 243 UGB
    • Nichtaufstellen des Corporate Governance Berichtes = § 243b UGB
    • Nichtaufstellen des Berichtes über Zahlungen an staatliche Stellen = § 243c UGB
  • Zusammenfassung der Offenlegungspflichten und Erleichterungen

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